1.VERTRAGSSCHLUSS
1.1.Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der KONS GYM UG (haftungsbeschränkt) (im Folgenden kurz „KON's Gym“) mit ihren Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. Mitglieder sind jene natürlichen Personen, die aufgrund eines mit KON's Gym abgeschlossenen Mitgliedsvertrages zur Benutzung des Studios nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt „Mitgliedsvertrag“ (nachfolgend: Vertragsdeckblatt) berechtigt sind.
1.2.Vertragsschluss im Studio
Der Vertrag über die Mitgliedschaft kommt im Studio durch Unterschrift des Mitglieds zustande. KON's Gym ist berechtigt, von dem Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss schriftlich (E-Mail/postalisch oder Nachricht) zurückzutreten, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund gegeben ist; ein solcher Grund liegt nur vor, wenn (a) ein zuvor bestehender Mitgliedsvertrag des Mitglieds mit KON's Gym aufgrund eines Zahlungsverzuges oder einer anderen Vertragsverletzung des Mitglieds durch KON's Gym gekündigt wurde, (b) aus einem früheren Vertrag mit KON's Gym noch fällige Zahlungen des Mitglieds offen sind, (c) gegen das Mitglied ein Hausverbot von KON's Gym besteht, (d) das Mitglied bei Vertragsschluss falsche Angaben zu seiner Person oder Bankverbindung gemacht hat oder (e) die erste Lastschrift aus einem Grund, den das Mitglied zu vertreten hat, nicht eingelöst wird (z. B. mangels Kontodeckung).
1.3.Online-Vertragsschluss
Beim Online-Vertragsschluss über eine Website stellt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „Vertrag kostenpflichtig abschließen“ ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages. Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt durch Bestätigung per E-Mail. KON's Gym speichert den Vertragstext und sendet die Vertragsdokumente, einschließlich des Vertragsdeckblatts in der Bestätigung per E-Mail zu. KON's Gym ist berechtigt, von dem Vertrag schriftlich (E-Mail/postalisch oder Nachricht) innerhalb von 14 Tagen ab dem Vertragsschluss zurückzutreten, wenn hierfür ein sachlich gerechtfertigter Grund gegeben ist; ein solcher Grund liegt nur vor, wenn (a) ein zuvor bestehender Mitgliedsvertrag des Mitglieds mit KON's Gym aufgrund eines Zahlungsverzuges oder einer anderen Vertragsverletzung des Mitglieds durch KON's Gym gekündigt wurde, (b) aus einem früheren Vertrag mit KON's Gym noch fällige Zahlungen des Mitglieds offen sind, (c) gegen das Mitglied ein Hausverbot von KON's Gym besteht, (d) das Mitglied bei Vertragsschluss falsche Angaben zu seiner Person oder Bankverbindung gemacht hat oder (e) die erste Lastschrift aus einem Grund, den das Mitglied zu vertreten hat, nicht eingelöst wird (z. B. mangels Kontodeckung). Für das Mitglied gilt das gesetzliche Widerrufsrecht; Einzelheiten stehen in der Widerrufsbelehrung.
1.4.MemberCode/-Band
Das Mitglied erhält im Studio bei Vertragsabschluss bzw. beim Online-Vertragsschluss beim ersten Studiobesuch einen MemberCode und/oder ein MemberBand, die ihm den Zutritt zu dem Studio ermöglichen. Die Bandübergabe begründet im Falle des Rücktritts vom Vertrag keinen Anspruch auf Nutzung der Studios.
1.5.Besonderheiten für Minderjährige
Für Minderjährige kann ein Mitgliedsvertrag nur von ihren gesetzlichen Vertretern oder mit deren Zustimmung geschlossen werden.
2.NUTZUNG DER STUDIOS
2.1.Umfang der Studionutzung
Durch den Vertrag erhält das Mitglied nach Maßgabe der Vereinbarung auf dem Vertragsdeckblatt Zutritt zum Studio und ist berechtigt, dieses während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen. KON's Gym ist berechtigt, das betriebene Studio innerhalb der jeweiligen Öffnungszeit für notwendige Instandhaltungsarbeiten zu sperren und dem Mitglied für die Zeit der Sperrung den Zutritt zu verweigern. KON's Gym wird, sofern dies möglich ist, die Zeit und Dauer der Sperrung mindestens 7 Tage vor der Sperrung bekannt geben.
2.2.Kein Anbieten von gewerblichen Trainingsdienstleistungen
Das entgeltliche oder in sonstiger Weise gewerbliche Anbieten von Trainingsdienstleistungen im Studio ist nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2.3.Zutritt nur mit MemberCode/-Band
Durch den/das MemberCode/-Band erhält das Mitglied Zutritt in das Studio bzw. die Studios. Ohne MemberCode bzw. MemberBand ist der Zutritt in das Studio bzw. die Studios nicht möglich.
2.4.Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
2.5.Zusatzleistungen
Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen neben der Studionutzung nur enthalten, soweit dies auf dem Vertragsdeckblatt oder in sonstiger Weise ausdrücklich vereinbart wurde.
3.PFLICHTEN DES MITGLIEDS
3.1.Umgang mit MemberCode/ -Band
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung des MemberCode/ -Band zu sorgen. Einen Verlust hat das Mitglied unverzüglich in einem Studio oder per Telefon zu melden. Nach Meldung des Verlusts werden die Funktionen des MemberCode/ -Band gesperrt und ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko ihrer missbräuchlichen Verwendung (z. B. durch Dritte) befreit.
3.2.Angabe einer E-Mail-Adresse / Änderungen von Mitgliedsdaten
3.2.1. Das Mitglied ist verpflichtet, KON's Gym bei Vertragsschluss eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen, über die die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen von KON's Gym (z.B. Mahnungen, Erklärungen zu Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen) entweder schriftlich per Post an die von ihm zuletzt genannte Postanschrift oder elektronisch per E-Mail an die von ihm zuletzt genannte E-Mail-Adresse zugestellt werden können.
3.2.2. Das Mitglied hat jede Änderung vertragsrelevanter Daten, insbesondere Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc., KON's Gym unverzüglich mitzuteilen.
3.3.Unübertragbarkeit der Mitgliedschaft / Verbot von Weitergabe der MemberCard / Identitätskontrolle
Die Mitgliedschaft bei KON's Gym ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, den MemberCode/ das MemberBand ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Die Übertragung der Mitgliedschaft ist nur dann möglich, sollte dies vorher vereinbart worden sein.
3.4.Konsumverbot / verbotene Gegenstände
Es ist dem Mitglied untersagt, in einem Studio zu rauchen sowie alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, Suchtgifte und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z.B. Anabolika), sowie alkoholische Getränke in ein Studio mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, die vorstehend genannten Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten in den Studios anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.
3.5.Verhaltensregeln bei der Nutzung des Studios
3.5.1. Das Betreten der Trainingsräume ist nur in Sportbekleidung und mit sauberen Sportschuhen gestattet. Aus hygienischen Gründen ist die Nutzung der Trainingsgeräte nur mit einer geeigneten Auflage (z.B. Handtuch) gestattet.
3.5.2. Bewegliche Geräte, wie Hanteln, Gewichtsscheiben und dergleichen, sind nach Gebrauch an den dafür vorgesehenen Aufbewahrungsort zurückzubringen.
3.5.3. Im gesamten Nassbereich des Studios sind aus hygienischen Gründen und wegen einer möglichen Rutschgefahr geeignete Badeschuhe zu tragen. Die Umkleideräume dürfen nach dem Duschen nur betreten werden, nachdem das Mitglied sich abgetrocknet hat.
3.5.4. Das Mitglied hat den von ihm genutzten Spind sauber zu hinterlassen. Die von KON's Gym zur Verfügung gestellten Spinde und Wertschließfächer dürfen ausschließlich während der Anwesenheit des Mitglieds im Studio genutzt werden.
3.5.5. Das Anfertigen von gewerblichen Foto- und Filmaufnahmen ohne eine Genehmigung durch KON's Gym ist untersagt. Foto- und Filmaufnahmen im Bereich der Duschen und in den Umkleideräumen, gleich zu welchem Zweck, sind verboten. Beim Anfertigen von privaten Foto- und Filmaufnahmen ist das allgemeine Persönlichkeitsrecht Dritter (Recht am eigenen Bild) stets zu beachten.
4.BEITRÄGE
4.1.Fälligkeit der Beiträge
4.1.1. Ist auf dem Vertragsdeckblatt ein einmaliger Beitrag vereinbart, wird dieser am Tag des Zustandekommens des Vertrages fällig.
4.1.2. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Beiträge vereinbart, werden diese Beiträge ab dem auf dem Vertragsdeckblatt angegebenen Zahlungsbeginn jeweils monatlich im Voraus fällig. Zahlungsbeginn ist der erste 1. oder 15. eines Monats ab Vertragsbeginn, frühestens jedoch der erste 1. oder 15. nach dem Tag der Bestellung. Für die Zeit zwischen Vertragsbeginn und Zahlungsbeginn fällt kein Beitrag an. Der Beitrag für den letzten anteiligen beitragspflichtigen Monat kann mit dem Mitgliedsbeitrag des Vormonats fällig gestellt werden.
4.1.3. Beim Abschluss einer Mitgliedschaft ist das Mitglied verpflichtet, ein Start- und Betreuungspaket (beim Tarif „Der Freie Vogel“: Startgebühr; entfällt bei Tagesticket und Zehnerkarte) zu dem auf dem Vertragsdeckblatt vereinbarten Preis zu buchen. Dabei handelt es sich um eine kostenpflichtige Trainingseinführung. Das Mitglied soll im Rahmen dieser Trainingseinführung mit den Geräten und der Anlage des Fitnessstudios unter Anweisung des Trainers vertraut gemacht werden, damit das Mitglied sicher und gesund trainieren kann. Die Trainingseinführung dient auch dazu, den körperlichen Ist-Zustand des Mitglieds und die persönlichen Ziele gemeinsam mit dem Mitglied festzulegen, um ein geeignetes Trainingsprogramm auszuwählen.
4.2.Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
Das Mitglied ist verpflichtet, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, um die vereinbarten Beträge und Gebühren (z. B. für das Start- und Betreuungspaket) zu begleichen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Das Mitglied wird KON's Gym hierfür ein schriftliches Lastschriftmandat erteilen. Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Bankkonto die jeweils erforderliche Deckung für die Belastung mit fälligen Beträgen und Gebühren aufweist. Ist die Abbuchung aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, nicht möglich, ist KON's Gym berechtigt, dem Mitglied die angefallenen Rücklastschriftgebühren der Bank sowie angemessene Mahnkosten in Rechnung zu stellen; dem Mitglied bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.
4.3Zahlungsverzug
4.3.1. Befindet sich das Mitglied in Zahlungsverzug, behält KON's Gym sich das Recht vor, dem Mitglied neben Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe auch die notwendigen Kosten einer zweckentsprechenden außergerichtlichen Rechtsverfolgung (z. B. Inkasso), die in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen müssen, in Rechnung zu stellen.
4.3.2. Sind auf dem Vertragsdeckblatt monatliche Mitgliedsbeiträge vereinbart und befindet sich das Mitglied schuldhaft trotz Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen mit der Zahlung des Betrags, der zumindest zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, ist KON's Gym berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
5.VERTRAGSLAUFZEIT / KÜNDIGUNG / STILLLEGUNG
5.1.Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung
5.1.1. Verträge mit Mindestvertragsbindung
Der Vertrag läuft ab dem vereinbarten Vertragsbeginn für die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Mindestlaufzeit; sie endet spätestens 24 Monate nach Vertragsschluss. Beide Vertragsparteien können den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestlaufzeit kündigen. Wird er nicht gekündigt, läuft er auf unbestimmte Zeit weiter und kann danach von beiden Vertragsparteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
5.1.2. Verträge ohne Mindestvertragsbindung
Tagesticket und Zehnerkarte haben keine Laufzeit und müssen nicht gekündigt werden. Das Tagesticket gilt für einen Besuchstag. Die Zehnerkarte gilt für zehn Besuche, höchstens drei Jahre ab Kauf, und ist nicht übertragbar.
5.2.Außerordentliche Kündigung
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von vorstehenden Regelungen unberührt.
5.3.Stilllegung des Vertrags
5.3.1. Das Mitglied kann seinen Vertrag nur stilllegen, wenn dies auf dem Vertragsdeckblatt ausdrücklich vereinbart ist. Die Anzahl der Monate, die das Mitglied seinen Vertrag pro Jahr höchstens stilllegen kann, ist auf dem Vertragsdeckblatt angegeben. Ist auf dem Vertragsdeckblatt nichts angegeben, so kann das Mitglied seinen Mitgliedsvertrag nicht stilllegen.
5.3.2. Die beabsichtigte Stilllegung ist KON's Gym mindestens fünf Werktage vor dem Beginn der Stilllegung durch das Mitglied gemäß Ziffer 5.4. dieser AGB bekannt zu geben. Eine Stilllegung muss am Monatsersten beginnen und kann nur für volle Monate genommen werden.
5.3.3. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung der im Stilllegungszeitraum fälligen monatlichen Mitgliedsbeiträge befreit und kann Leistungen von KON's Gym nicht in Anspruch nehmen. Sofern auf dem Vertragsdeckblatt beitragspflichtige und beitragsfreie Zeiten vereinbart sind, gilt Folgendes: Im Falle einer Stilllegung innerhalb der beitragsfreien Zeit wird der Vertrag zunächst mit der noch ausstehenden beitragsfreien Zeit und im Anschluss daran mit der vereinbarten beitragspflichtigen Zeit fortgesetzt. Im Falle einer Stilllegung innerhalb der beitragspflichtigen Zeit wird der Vertrag zunächst mit der noch ausstehenden beitragspflichtigen Zeit und im Anschluss daran mit einer ggf. vereinbarten beitragsfreien Zeit fortgesetzt.
5.3.4. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder KON's Gym zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist.
5.4.Erklärung der Kündigung oder Anzeige der Stilllegung durch das Mitglied
5.4.1. Jede Kündigung durch das Mitglied ist in Textform (z. B. per E-Mail an info@konsgym.de) oder über die Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ auf konsgym.de zu erklären, eine beabsichtigte Stilllegung in Textform anzuzeigen. Die Angabe der Mitgliedsnummer erleichtert die Zuordnung, ist aber nicht erforderlich.
6.SCHADENSERSATZ BEI FRISTLOSER KÜNDIGUNG WEGEN PFLICHTVERLETZUNG
Im Falle einer fristlosen Kündigung wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch das Mitglied ist KON's Gym berechtigt, Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens zu verlangen.
7.HAFTUNG von KON's Gym
7.1. KON's Gym haftet gegenüber den Mitgliedern für Personenschäden und für Schäden aufgrund der Verletzung der vertraglichen Hauptleistungspflichten, welche von KON's Gym selbst oder von einer Person, für die KON's Gym einzustehen hat (§ 278 BGB), schuldhaft zugefügt wurden. Hauptleistungspflichten sind solche Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen (z.B. Bezahlung des Mitgliedsbeitrages oder der geschuldete Leistungsumfang). Für sonstige Schäden (ausgenommen Personenschäden, Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden betreffend die Hauptleistungspflichten) – wie zum Beispiel Diebstahl oder Sachschäden an persönlichen Gegenständen – haftet KON's Gym lediglich, wenn der Schaden von KON's Gym oder von einer Person, für die KON's Gym einzustehen hat (§ 278 BGB), vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde.
7.2. Auch das Mitglied haftet für sonstige Schäden nur dann, wenn der Schaden von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurde.
8.SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1.Verbraucherstreitbeilegung
KON's Gym ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
8.2.Änderungen dieser AGB
Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen teilt KON's Gym dem Mitglied rechtzeitig vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Sie werden nur wirksam, wenn das Mitglied ihnen zustimmt. Änderungen, die ausschließlich zugunsten des Mitglieds wirken, gelten ohne Zustimmung.
8.3.Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Mitgliedsvertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages und seiner übrigen Bestimmungen unberührt.
8.4.Vertragssprache
Die Vertragssprache ist Deutsch.
